Privilegien für ukrainische Fahrzeuge fallen nun weg. Allerdings erst ab Juli 2027. Eine Frist von drei Monaten müsste eigentlich reichen, um sein Fahrzeug umzumelden und einen Termin für eine §-57a-Überprüfung zu vereinbaren. Zudem sollte bei diversen Urlaubsreisen in das Heimatland der Vertriebenen-Status aberkannt werden. Es muss jetzt generell Schluss sein mit der Bevorzugung von Migranten, besonders jener, die nichts außer ihrer Anwesenheit beitragen.
Helmut Speil, Linz
Erschienen am Fr, 15.5.2026
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