Spät aber doch hat die Regierung begriffen, dass die NOVA-Befreiung für Ukraine-Autos auch einmal ein Ende haben muss, da es sich sonst um eine massive Verletzung des verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatzes handeln würde bzw. könnte. Nun werden wohl viele der zumeist größeren SUVs mit UA-Kennzeichen zum ersten Mal in vier Jahren einer Verkehrstauglichkeitsprüfung unterzogen und hoffentlich auch ordentlich unseren Gesetzen entsprechend versichert und mit österreichischen Kennzeichen ausgestattet werden. Denn gerade die oft schon seit Jahren abgelaufene ukrainische Versicherung der Fahrzeuge stellte im Falle eines Unfalles ein nicht unerhebliches Schadensrisiko für österreichische Kfz-Besitzer dar. Nicht klar zu sein scheint, ob ukrainische Autos zukünftig in Wien Parkgebühren so wie alle Normalbürger bezahlen werden müssen. Da erwarte ich mir ebenfalls eine Angleichung an den Normalzustand.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Fr, 15.5.2026
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