Laut neuem Waffengesetz soll man erst ab 25 Jahren eine Waffe erwerben können. Bin ich mit 18 oder 19 geeignet, bei Exekutive oder Bundesheer eine Waffe zu bedienen? Gab’s da nicht auch erst einen Fall mit tödlichem Ausgang? Kann das neue Waffengesetz solche Vorfälle auch regeln? Aus einem Anlassfall heraus alle Waffenbesitzer in ein fast schon kriminelles Eck zu stellen, finde ich nicht richtig. Hätten Daten im bedauerlichen Grazer Fall weitergeleitet werden können (wogegen gewisse Parteien, die jetzt großartig reden, stets Einspruch erhoben haben), wäre es wahrscheinlich nicht so leicht oder gar nicht dazu gekommen.
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