Das freie Wort

Waffengesetz untragbar

Als ehemaliger Polizist (bis 1998) war ich schon damals erstaunt, welche Personen mit zweifelhaftem Charakter völlig legal im Besitz von Schusswaffen waren und diese auch unerlaubt bei sich führten (weil „nur“ Waffenbesitzkarte und kein Waffenpass). Bitte, wozu braucht ein 21-jähriger Arbeitsloser eine Glock und eine Schrotflinte? Es müsste vorgeschrieben werden, dass sogenannte Sportschützen ihre Waffen gegen eine entsprechend hohe Gebühr beim Schützenverein zu hinterlegen haben und diese nicht nach Hause mitgenommen werden können. Das würde das Interesse an Waffen schon ein wenig mindern. Nach der geltenden Gesetzeslage hat praktisch jeder das Recht auf den Besitz von Schusswaffen. Es ist heutzutage „in“ geworden, Waffen zu besitzen. Auch in meinem erweiterten Bekanntenkreis haben einige Schusswaffen zu Hause, ohne irgendeinen Bedarf zu haben, sie prahlen sogar mit ihrem Schusswaffenbesitz. Ich habe dafür kein Verständnis. Die geltende Rechtslage ist in meinen Augen unerträglich. Es besteht „Gefahr im Verzug“, der Regierung hat raschest etwas anderes einzufallen, als nur Familien und Pensionisten zu schröpfen. Es wird auch zu überlegen sein, ob man nicht die Eingänge von Kindergärten, Schulen, Universitäten und sonstigen öffentlichen Gebäuden mit Sicherheitspersonal zu besetzen hat, solange die Bevölkerung dermaßen bewaffnet ist.

Ing. Mag. Michael Kurzmann, Matzendorf

Erschienen am Mo, 16.6.2025

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