In Österreich wird seit Jahr und Tag von den Innenministern und den Regierungen betont, dass man jetzt aber wirklich was gegen die Massenzuwanderung macht und dass die Maßnahmen ja wirken und dass ja eh schon viel weniger kommen und dass man dieses und jenes zwar tun will, aber nicht tun kann, weil das gegen EU- Recht wäre. Dazu gehört die Außer-Kraft-Setzung des Asylrechts. Die Niederlande wollen das machen, und auch Österreich findet das nachahmenswert. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das gegen EU-Recht sei. Nur: Während einige noch überlegen, ob man das darf, ist Polen in der Frage schon etwas weiter. Der Ex-Präsident des EU- Rates und jetzige polnische Ministerpräsident Donald Tusk kündigte nun an, das Asylrecht „zeitweise“ auszusetzen. Weil von Weißrussland zu viele Migranten illegal über die Grenze nach Polen kommen. Er kündigt das also an, und es gibt keine Verwarnung aus Brüssel. Er hat sich ja auch, im Gegensatz zu anderen Politikern, während seiner Zeit als EU-Ratspräsident mit der EU-Chefin von der Leyen prächtig verstanden. Darum darf er jetzt an der EU- Außengrenze das Asylrecht „zeitweise“ aussetzen.
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