Nicht nur die Übergewinne, sondern auch die mit den üppigen staatlichen Corona-Hilfen für Unternehmen verursachten „Überförderungen“ bedürfen einer kritischen Bewertung. Rund 47 Milliarden Euro betragen die durch Corona verursachten staatlichen Ausgaben. 40 Milliarden davon entfallen auf den Unternehmensbereich. Die Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist mehr als unbefriedigend. Bundesrechnungshof (RH), Österreichische Nationalbank (ÖNB), der Kreditschutzverband 1870 (KSV) und das gewerkschaftsnahe Momentum Institut kommen generell zu dem Ergebnis, dass die Mittel nicht gezielt genug eingesetzt wurden. Steuergelder wurden zur Gewinnsteigerung verwendet. Im Pandemiejahr 2020 sind die Bankguthaben und Cashreserven der geförderten Unternehmen um 17,5 Prozent gestiegen. Das Eigenkapital hat um 7,5 Prozent zugenommen. Bei einer Befragung des KSV haben 34 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass sie die Staatshilfen nicht gebraucht hätten. Nicht übel war die Kompensation der Tätigkeit für die Covid-Finanzierungsagentur (COVAG): 125.000 Euro für eine fünfmonatige, externe Protokollführung des Aufsichtsrates und 36 Millionen Euro für externe Berater.
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