Nur von einer Zweiklassenmedizin zu sprechen bildet das Problem nicht vollständig ab. Denn es ist eine Dreiklassenmedizin: Jene Menschen (wie ich), die nur eine Rente von ca. 1000 Euro brutto beziehen, können meist weder die Privatrechnung eines Wahlarztes vorfinanzieren noch die Differenz zur geringen Kassenzahlung berappen. Wer sich keinen Wahlarztbesuch leisten kann, riskiert zuweilen seine Gesundheit und verkürzt die Lebenszeit. Unumgänglich wäre daher das Attraktivwerden einer Kassenpraxis durch eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gestaltete Honorarordnung, die Änderung von Auflagen, die Verpflichtung der Wahlärzte, 50% Prozent des Patientenstammes auf E-Card-Basis zu behandeln. Müsste sich jeder (auch ausländische) Absolvent des Medizinstudiums verpflichten, fünf Jahre in Österreich im medizinischen Bereich zu arbeiten oder bei Wegzug die Studienkosten zurückzuzahlen, gäbe es genug Mediziner. Zur Finanzierung des Gesundheitswesens könnte auch die Einforderung der von ausländischen Patienten – auch EU-Bürgern und Häftlingen – beanspruchten Leistungen von den Botschaften der Heimatländer dienen.
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