Am 10. Dezember wurde der „Tag der Menschenrechte“ begangen. Als Folge des Schutzes der Menschenrechte dürfen nicht einmal mehr Schwerstkriminelle nach einer rechtskräftigen Verurteilung in ihre Heimat abgeschoben werden, wenn ihnen dort „erniedrigende Behandlung“ drohen könnte. Dass die heimische Bevölkerung einer Gefährdung an Leib und Leben ausgesetzt wird, muss aber akzeptiert werden. Und dann gibt es einen völlig gegensätzlichen Fall. Ein Mann namens Julian Assange machte vor Jahren auf schwere Kriegsverbrechen der US-Truppen im Irak- Krieg aufmerksam, indem er geleakte Dokumente und Videos veröffentlichte. Er wurde dann regelrecht gejagt, eine Botschaft in London gewährte ihm über Jahre Asyl, weil die USA seine Auslieferung forderten. In den USA drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft, und es wurde auch schon die Todesstrafe für ihn gefordert. Die Botschaft lieferte ihn letztendlich den britischen Behörden aus, wo er seit etwa zwei Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis eingesperrt ist. Und jetzt hat ein britisches Gericht entschieden, dass Assange an die USA ausgeliefert werden darf. Nicht die USA kommen für die Kriegsverbrechen vor ein internationales Gericht, sondern Assange soll (wegen Spionage) vor ein US- Gericht, weil er Kriegsverbrechen aufdeckte? Wen interessieren eigentlich die Menschenrechte von Assange? Ihm droht mehr als „erniedrigende Behandlung“.
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