Der in Einführung befindliche elektronische Impfpass (E-Impfpass) wird mit Vorschusslorbeeren überschüttet. Vorsicht! Eine wichtige Funktion, den Arzt über bereits erhaltene Schutzimpfungen zu informieren, fehlt dem digitalen Neuling. Die „alten“ Impfungen werden nicht nachgetragen. Ein konkretes Beispiel: Die Kombinationsimpfung mit Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten muss im Erwachsenenalter nur alle 10 Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr aber alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Um diese Zeitabstände einhalten zu können, benötigt der Impfarzt auch weiterhin den Ausweis in Papierform. Aus einem Impfpass werden zwei.
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