Der Betrag, den die GraWe nachzahlen soll, entspricht der Differenz zwischen dem höheren Gebot des unterlegenen österreichisch-ukrainischen Konsortiums und dem Kaufpreis von 100,3 Mio. Euro, für den GraWe den Zuschlag erhalten hatte.
Die burgenländische Landesregierung habe sich "nicht wie ein marktwirtschaftlich handelnder Verkäufer verhalten", sondern der GraWe damit "einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil" verschafft, urteilen die Brüsseler Wettbewerbshüter.
Bartenstein: Klage im Namen der Republik
Im Namen der Republik Österreich will zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein nun gegen die "unverständliche" Entscheidung der EU-Kommission vor dem EuGH berufen zu wollen. Das sei mit dem Land Burgenland und der Spitze der GraWe für den Fall einer Verurteilung aus Brüssel bereits festgelegt worden.
Nach dem jetzigen Spruch aus Brüssel sind vier Monate Zeit für ein "Settlement" mit Österreich, das dann der Rückzahlungsverpflichtung über 55 Mio. Euro nachkommen muss. Das heißt, die GraWe muss voraussichtlich erst einmal zahlen. Bartenstein sagte, man werde auch die Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung prüfen. Zur Aufzahlung verpflichtet wurde von der EU-Kommission konkret die Bank Burgenland-Eigentümerin GraWe.
Urteil aus Brüssel als "einseitig"
Den Vorwurf, dass es sich beim Verkauf der einstigen Landesbank Bank Burgenland an die GraWe um eine unerlaubte Beihilfe handelte, wies Bartenstein vehement zurück. Zwar sei der von dem ukrainischen Konsortium gebotene Preis nominell höher gelegen. Die Kommission lässt in den Augen der Vertreter der Republik und des Landes Burgenland aber etwa völlig außer acht, welche Bedeutung die beim Verkauf an die mit hoher Bonität ausgestattete GraWe abgewickelte Ablöse der Landesgarantie für den Gesamtpreis gehabt habe. "Wir nehmen diese Entscheidung der EU-Kommission mit Verwunderung zur Kenntnis", sagte Bartenstein weiter, und: "Selbstverständlich werden wir versuchen, das Urteil mit Erfolg zu bekämpfen". Er wertete das Urteil aus Brüssel als "einseitig".
Der Minister geht davon aus, dass sich der Rechtsstreit nach der Einschaltung des EuGH über einige Jahre hinziehen wird.
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