Mehr Werbung droht
Schleichwerbung im Fernsehen ist künftig erlaubt
Der Neuregelung zufolge können künftig Fernsehfilme, Nachrichten
Neue Regeln für Product Placement
Mit dem neuen Gesetz werden erstmals EU-weite Regeln für das sogenannte Product Placement - also Schleichwerbung - festgelegt. Danach können Markenprodukte künftig gegen Bezahlung in Fernsehfilmen, Serien sowie Sport- und Unterhaltungssendungen gezeigt oder ausdrücklich genannt werden. Allerdings muss zu Beginn und Ende einer Sendung sowie nach jeder Werbepause durch ein eingeblendetes Signal auf diese Werbeform hingewiesen werden.
In Kindersendungen, Dokumentarfilmen oder Nachrichten ist diese Form der Werbung auch künftig untersagt. Damit darf James Bond auch weiter einen Aston Martin fahren, in einer Kindersendung darf aber keine Marken-Packung Cornflakes auf den Tisch gestellt werden. Die Richtlinie gilt auch für neue Medienprodukte, etwa Fernsehen im Internet. Die Mitgliedstaaten müssen die Neuregelung bis Ende 2009 in nationales Recht umsetzen.
In Österreich entsprechen die neuen EU-Bestimmungen zu Produktplatzierung weitgehend den bereits bestehenden Regelungen im ORF-Gesetz. Umsetzungsbedarf entsteht auch für Österreich vor allem durch die Ausweitung der Gesetzgebung auf neue Medien wie Handy-TV, "Video on Demand" und Internet-Life-Streams, die fernsehähnliche Dienste anbieten. Zu den vereinbarten Mindeststandards gehört auch ein Verbot von Sendungen, in denen zu Hass und Gewalt aufgerufen wird.




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