Endlose U-Haft

Marco bleibt in türkischer Untersuchungshaft

Ausland
28.09.2007 19:02
Der 17-jährige Deutsche Marco W. bleibt weiter in der Türkei in Untersuchungs-Haft. Die Verhandlung wurde am Freitag erneut vertagt, erst am 26. Oktober soll es weitergehen. Das Schwurgericht in Antalya lehnte es ab, den 17-jährigen auf freien Fuß zu setzen. Gegen den deutschen Schüler, dem sexueller Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens vorgeworfen wird, liege "dringender Tatverdacht" vor, sagte der Richter nach Angaben von Prozessteilnehmern.

Marcos türkischer Anwalt will gegen die Verlängerung der U-Haft Einspruch einlegen und hofft darauf, seinen Mandanten, der seit fast einem halben Jahr im Gefängnis sitzt, noch vor dem nächsten Prozesstag freizubekommen.

Die Staatsanwaltschaft in Antalya wirft Marco vor, sich im April an der 13-jährigen Britin Charlotte M. vergangen zu haben. Nach dem Gutachten des Arztes, der die Britin untersuchte, kam es aber weder zu einer Vergewaltigung noch zum Geschlechtsverkehr.

Mädchen bleibt bei seinen Vorwürfen
Sein mutmaßliches Opfer, die 13-jährige Charlotte aus Großbritannien, blieb bei ihren Vorwürfen. Sie soll in Vernehmungen neue Details des Verbrechens geschildert haben. Da diese Aussagen noch nicht beim Gericht eingelangt sind, wollen die Richter abwarten, bis sie auf dem Dienstweg in Antalya eintreffen.Die Unterlagen werden jedoch bis zur Fortsetzung des Verfahrens in vier Wochen in Antalya erwartet. Es ist deshalb möglich, dass am nächsten Prozesstag ein Urteil ergeht.

Marco drohen bis zu fünf Jahren Haft
Bei einer Verurteilung wegen Kindesmissbrauch müsste Marco mit etwa drei Jahren Haft rechnen, die bei einem Minderjährigen wie dem Schüler zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Wird er wegen Vergewaltigung verurteilt, müsste Marco mit etwa fünf Jahren Haft rechnen.

Endlose Untersuchungshaft
Ein verstärktes Verteidigerteam aus mehreren Anwälten hat sich in Antalya bereits mehrfach um ein Ende der aus seiner Sicht unzumutbar langen Untersuchungshaft eingesetzt. Marco sitzt seit mehr als fünf Monaten im Gefängnis.

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