Denn laut diesem Spruch kann ein Gastgarten nur genehmigt werden, „wenn sichergestellt ist, dass Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder sonstige nachteilige Einwirkungen vermieden werden können“. Im Klartext: Ist die Lärmentwicklung zu groß, wird er nicht bewilligt.
Wobei diese Regelung seltsame Blüten treibt. So laufen in Linz aktuell zwei Genehmigungs-Verfahren für neue Gastgärten – wobei aber keiner länger als bis 20 Uhr geöffnet haben dürfte – was sich natürlich für keinen Gastronomiebetrieb rentiert! Kurios die Begründung: Sie seien um 6 ( !) Dezibel zu laut. Zum Vergleich: Ein Fernseher in Zimmerlautstärke kommt auf 60 Dezibel…
Doch das ist nicht alles. Diese Regelung gilt nur für neu zu genehmigende Gastgärten – nicht jedoch für bereits bewilligte. Womit die kuriose Situation entstehen kann, dass ein Gastgarten um 20 Uhr, der um 100 Meter daneben liegende aber erst um 23 Uhr zusperren muss. Dabei haben wir doch in Linz ohnehin viel zu wenige schöne Gastgärten...
Foto: Jack Haijes
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