EU verliert
Vorstoß für Hai- Artenschutz gescheitert
Die Entscheidungen in einem Ausschuss der Konferenz müssen allerdings noch einmal überprüft werden. Es gebe immer noch eine Chance, um den in ihrer Haltung noch schwankenden Delegationen die Argumente für den Schutz der beiden Hai-Arten darzulegen, sagte der deutsche Delegationsleiter Jochen Flasbarth, der die Anträge im Namen der Europäischen Union eingebracht hat. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit der 171 Mitgliedstaaten.
Der Handel mit Erzeugnissen des Heringshais (Lamna nasus) und des Dornhais (Squalus acanthias) hat einen Wert von mehreren Millionen Euro. Neben dem Fleisch des Heringshais werden auch die Flossen vermarktet, aus denen Haifischflossensuppe hergestellt wird. Vom Dornhai werden unter anderem die geräucherten Bauchlappen als "Schillerlocken" verkauft. Der Heringshai, der bis zu drei Meter groß werden kann, lebt vor allem im Nordatlantik, ist aber auch in der Nord- und Ostsee zu finden. Der Dornhai wird etwa einen Meter lang, ist in allen Meeren zuhause, steht aber ebenfalls auf der Roten Liste der gefährdeten Arten.
Eine Aufnahme in das seit 1975 bestehende Artenschutzabkommen der CITES würde den grenzüberschreitenden Handel mit allen Produkten der Art unterbinden. Bisher genießen 7.000 Tier- und 32.000 Pflanzenarten diesen besonderen Schutz. Als Sprecher der Antragsgegner erklärten die Regierungsvertreter aus Norwegen, dass sich die CITES nicht in den kommerziellen Fischfang einmischen dürfe.
Symbolbild
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