Bis zu 7000 Euro Verwaltungsstrafe warten auf den 40-jährigen Bekannten jenes Marchtrenker Mädchens, bei dessen Party zwei Gäste (13 und 14) mit Alkoholvergiftungen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Der Mann hatte den Kids eine Flasche Wodka besorgt.
„Die Strafen richten sich natürlich danach, wie oft so etwas schon vorgekommen ist und wie schwer die Folgen waren. Das war aber schon ein heftiger Fall“, so Brigitta Sonnleitner, bei Soziallandesrat Josef Ackerl für die Jugendwohlfahrt zuständig. Im vergangenen Jahr wurden jedoch nur 178 Erwachsene bestraft, da oft ungeklärt blieb, woher die Kids den Alkohol bekommen hatten.
Aber auch für die Jugendlichen selbst bleibt das schmerzhafte Ausnüchtern im Spital nicht die einzige Strafe. Es gilt ein abgestuftes Strafverfahren: „Das reicht von einem Gespräch mit der Jugendwohlfahrt über soziale Dienste bis hin zu Geldstrafen bis zu 300 Euro. Da wird jeder Fall genau angeschaut“, so Sonnleitner. 2006 mussten 142 Teenager vors Verwaltungsgericht, 326 mussten zahlen, 494 ein Gespräch absolvieren, und 46 wurden mit sozialer Arbeit bestraft.
Gegen das Koma-Saufen gehen die Veranstalter eines Zeltfestes am Wochenende in Weng vor: Mineralwasser gibt es dort gratis. Und eine Extra-Bar für alkoholfreie Cocktails soll zeigen: Es geht auch ohne…!
Foto: Martin A. Jöchl
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