Die Gebühren für aktive Auslands-Handygespräche auf Kunden-Ebene sollen im ersten Jahr bei 49 Cent (ohne Mehrwertsteuer) pro Minute begrenzt bleiben. Für empfangene Roaming-Anrufe sollen Handy-Kunden demnach nicht mehr als 24 Cent zahlen. Im zweiten und dritten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung sollen die Preise noch weiter auf 46 Cent bzw. 43 Cent abgesenkt werden, sagte Rübig.
Bei den passiven Auslands-Gesprächsgebühren liegt das Limit bei 22 Cent im zweiten und bei 19 Cent im dritten Jahr. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Verordnung auslaufen. Die Großhandelspreise unter den Netzbetreibern sollen in den drei Jahren auf 30 Cent, 28 Cent und 26 Cent begrenzt werden.
Bereits am Mittwoch sollen die EU-Botschafter über das Paket beraten. Sollten sie grünes Licht geben, werde der Industrieausschuss und das Plenum des Europaparlaments über die Verordnung abstimmen, sagte Rübig. Er glaube an eine Einigung, betonte er.
Nach Inkrafttreten der Verordnung sollen die Betreiber ein Monat Zeit bekommen, dem Konsumenten alle Tarife mitzuteilen, sagte Rübig. Sollte ein Konsument sich binnen drei Monaten nicht entscheiden, würde er dann automatisch von dem EU-Schutztarif profitieren. Bei Reisen ins Ausland sollen die Kunden durch SMS von den Tarifen informiert werden und eine Nummer des Netzbetreibers mitgeschickt bekommen, an die sie sich direkt wenden können.
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