„Fahndung nach Steuerbetrügern ist bei uns derzeit ein großes Thema“, meint dazu Dr. Brigitte Stadler vom Regionalmanagement des Finanzamtes Linz. Denn der schwunghafte Handel in Internet-Verkaufsbörsen - und hier vor allem auf „ebay“ - ist ja nicht nur beliebter Tummelplatz auch für Gauner und Hehler, sondern ebenso für Steuerflüchtlinge. „Es gilt auch beim Handeln im Internet nur ein Jahresfreibetrag von 730 Euro - was drüber geht, muss bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden“, so Dr. Stadler. Ausgenommen von dieser Steuerpflicht sind aber Verkäufe aus Privatvermögen.
Steuersünder können in Internet-Marktplätzen mit Hilfe einer speziellen Software, die Plattformen nach Online-Händlern mit hohen Umsätzen und besonders vielen Bewertungen durchsucht, ausgeforscht werden. So ermitteln Steuerfahnder zumindest jene Händler, die Verkaufs-Websites für gewerbliche Zwecke nutzen. In Deutschland schätzt man den Schaden durch steuersäumige Internet-Händler auf jährlich immerhin zwei bis drei Milliarden Euro!
Foto: Markus Wenzel
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