Online-Wetten

EuGH-Urteil zugunsten privater Wettanbieter

Ausland
06.03.2007 17:29
Der Europäische Gerichtshof sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter. Die Luxemburger Richter betonten am Dienstag in ihrem Urteil zu einem Fall in Italien, dass ein Mitglied wegen nicht erfüllter Verwaltungsformalitäten keine Sanktionen verhängen darf, wenn es selbst deren Erfüllung verhindert hat.

Unter diese nicht erfüllten Formalitäten fallen unter anderem das Anbieten von Sportwetten ohne entsprechende Konzession in dem betroffenen Land. Konkret geht es in dem Fall "Placanica" um mehrere Wettbürobetreiber in Italien, die für den britischen Sportwetten- Anbieter Stanleybet Sportwetten vermitteln. Italien hatte dem Unternehmen eine Konzession verweigert, weil nach italienischem Gesetz Kapitalgesellschaften vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Die italienischen Gerichte hatten den EuGH um seine Einschätzung gebeten.

Schon 2003 hatte der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall entschieden, dass solche Beschränkungen nur zulässig sind, wenn damit allgemeine Interessen, wie der Schutz vor Spielsucht oder vor Geldwäsche verfolgt werden. Experten erwarten durch das Urteil Auswirkungen auf das nationale Glücksspielmonopol in vielen EU-Ländern, darunter auch Österreich.

Wettanbieter legen nach Urteil kräftig zu
Aktien von privaten Wett- und Lottoanbietern wie bwin und Tipp 24 sind am Dienstag nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Glücksspiel kräftig gestiegen. Die Titel von bwin legten in Wien am Vormittag um 10,68 Prozent auf 27,98 Euro zu. 

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