“Die Materie ist sehr kompliziert. Wir lesen uns gerade in die Literatur ein. Denn es werden Messungen in Gasthäusern und Diskotheken geplant“, heißt es bei der Umweltabteilung des Landes OÖ. Problematisch beim Messen ist, dass aus Feinstaub mit der Zeit „Grobstaub“ wird, es auch chemische Reaktionen gibt.
In der oö. Gewerbeordnung heißt es nur, dass Konzentrationen - egal welcher Substanz -die „unzumutbar“ oder „gesundheitsgefährdend“ sind, nicht zulässig sind. In Gebäuden gibt es aber noch keine Feinstaub-Grenzwerte für Gesundheitsgefährdung, nur vage Empfehlungen.
Fix ist, dass Zigarettenrauch zur Feinstaubbelastung in Lokalen führt. Denn als in Italien das Rauchverbot in Gaststätten eingeführt wurde, sank die Belastung dort um 97 Prozent.
Foto: Chris Koller
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