Schuldunfähig

Mutter schüttelte Baby zu Tode – Freispruch

Ausland
20.02.2007 17:22
Eine Mutter, die ihr Baby zu Tode geschüttelt hat, ist vom Landgericht Mühlhausen am Dienstag wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Die 21-Jährige aus Sondershausen (Thüringen) sei nicht in der Lage gewesen, die Gefährlichkeit ihrer Tat abzuschätzen, urteilte die Dritte Strafkammer und folgte damit der Auffassung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Mutter musste sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Sie hatte gestanden, vor mehr als zwei Jahren ihre sechs Monate alte Tochter aus Verärgerung geschüttelt zu haben. Das kleine Mädchen erlitt Hirnverletzungen, an denen es später starb.

Der psychiatrische Sachverständige hatte mit seinem Gutachten für eine Prozesswende gesorgt. Wegen einer Persönlichkeitsstörung und einer Intelligenzminderung habe die zur Tatzeit 19-Jährige das Unrecht ihres Handelns nicht erkennen können. Das Gericht entschied sich gegen eine in Fällen der Schuldunfähigkeit mögliche Unterbringung in der Psychiatrie, gegen die sich auch die Staatsanwältin und der Verteidiger ausgesprochen hatten.

"Von der jungen Frau geht derzeit keine Gefahr aus, die eine Einweisung rechtfertigen würde", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schuppner. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich am Tattag um eine "spezifische Konstellation", die sich so nicht wiederholen werde. Die Angeklagte wisse mittlerweile, wie man mit einem Kind umgehe. Die 21-Jährige lebt seit Juli 2006 mit ihrem zweiten, acht Monate alten Kind in einer Pflegefamilie und hat zusätzlich eine Betreuerin.

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