In letzter Instanz
Irak: Ex-Vizepräsident zum Tode verurteilt
Ursprünglich sollte das Urteil bereits am 25. Jänner veröffentlicht werden, doch waren weder die Kläger noch deren Anwälte zu der Sitzung erschienen. Nach irakischem Recht muss der Verurteilte nun binnen 30 Tagen hingerichtet werden.
Ex-Präsident Saddam Hussein und zwei weitere Spitzenfunktionäre seines Regimes waren in dem Prozess wegen der Hinrichtung von 148 Schiiten aus der Kleinstadt Dudschail im Jahr 1982 direkt zum Tode verurteilt worden. Die drei Verurteilten wurden inzwischen gehängt. Ramadan hatte dagegen ursprünglich eine lebenslange Haftstrafe erhalten. Eine Berufungskammer des Gerichts entschied jedoch später, diese sei zu "milde" gewesen und verurteilte ihn ebenfalls zum Tode.
EU-Kritik an Hinrichtungen
Die Hinrichtungen Saddams und seiner Mitangeklagten in Bagdad waren international kritisiert worden. Die EU protestierte dagegen, weil sie die Todesstrafe generell ablehnt. Andere Staaten, darunter auch die USA und mehrere arabische Staaten, kritisierten die Art und Weise, wie Saddam und seine Getreuen am Galgen endeten. Saddam war während der Hinrichtung von den Henkern verhöhnt worden. Bei seinem Halbbruder Barsan al-Tikriti wurde der Kopf vom Körper abgerissen, als er gehängt wurde.
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