Haft auf Bewährung

Holocaust-Zweifler Gollnisch verurteilt

Ausland
18.01.2007 15:30
Wegen zweifelnder Äußerungen zum Einsatz von Gaskammern in den NS-Vernichtungslagern ist der neue Fraktionschef der Rechtsextremen im Europaparlament am Donnerstag zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Franzose Bruno Gollnisch wurde vom Strafgericht Lyon zudem mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro belegt.

Der Vize-Chef der französischen rechtsextremen Partei Front National hatte 2004 gesagt, er stelle "die Hunderttausenden, die Millionen Toten" in den NS-Lagern nicht in Frage. Auch die Existenz von Gaskammern bestreite er nicht. Es müsse aber eine "freie Debatte" darüber geben, wie die Menschen in den Lagern gestorben seien.

Im November hatte Gollnisch vor Gericht seine Aussage zurückgenommen. Auf die Frage, ob er der Aussage zustimme, dass die Gaskammern von den Nazis zur organisierten Ermordung der europäischen Juden genutzt wurden, hatte er gesagt: "Vollkommen. Ich bejahe das in meiner Antwort."

Mit seinem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Geldstrafe von 10.000 Euro, aber keine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Richter verlangten zudem, dass das Urteil in den Medien veröffentlicht wird, deren Journalisten 2004 über Gollnischs Pressekonferenz berichtet hatten. Auf das "Bestreiten der Existenz von Verbrechen gegen die Menschheit" steht in Frankreich bis zu ein Jahr Gefängnis.

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