Raus aus Prüfung:

Ein verschwundener Swap in Kefermarkt

Oberösterreich
11.12.2017 16:47

"Die Information wird nicht in den Prüfbericht aufgenommen werden", steht (ohne Begründung) im Kurzprotokoll eines Jour Fixe von  IKD-Gemeindeaufsichtsbeamten mit ÖVP-Landesrat Max Hiegelsberger am 15. September 2014. Unterzeichnet hat es IKD-Chef Michael Gugler.

Es geht um ein Swap-Geschäft, das die ÖVP-Bürgermeistergemeinde Kefermarkt letztendlich 263.000 Euro kostete. Ein Prüfer wollte in den Gebarungsprüfungsbericht über Kefermarkt - logischerweise - ein Kapitel darüber aufnehmen, wurde aber, siehe oben, noch während laufender Prüfung davon abgehalten. Das verlustträchtige Zinssicherungsgeschäft findet sich in keiner der vier Prüfberichtsversionen  über Kefermarkt.

Vorab-Eliminierung

Eine Vorab-Streichung, die der Landesrechnungshof in seinem Bericht über die Sonderprüfung des Systems der Gemeindeaufsicht sehr kritisch beleuchten wird. Manche nennen das  eine Weisung eines noch dazu unzuständigen ÖVP-Regierungsmitglieds, die für die ÖVP-Gemeinde gewiss unangenehmen Verluste aus dem "Zinssicherungsgeschäft" zu verschweigen. Damals, im September 2014, war ja auch wieder einmal der Linzer Swap aus dem SPÖ-Reich sehr in  den  Schlagzeilen. Die IKD gibt dazu an, sie sei immer in diese Angelegenheit in Kefermarkt eingebunden gewesen, weshalb kein Grund mehr bestanden habe, dies im Kefermarkter Prüfbericht 2014 zu behandeln.

Rechnungshof beharrt

Der Landesrechnungshof wird das anders sehen. Erstens: Die Zeit zwischen Geschäftsauflösung bis zu einer Entschädigungszahlung im Jahr 2013 durch die Bank  liege genau im  Prüfungszeitraum. Zweitens, die Darstellung und Bewertung eines solchen Swap-Geschäftes zählt (natürlich) zu den Bestandteilen einer Haushalts- und Finanzanalyse im Rahmen einer Gebarungsprüfung. Drittens wurde im Prüfbericht über die SPÖ-Gemeinde Andorf von der IKD im  Jahr 2013 ein ähnliches Finanzgeschäft, das zu einer Kreditaufnahme von 850.000 Euro  führte, sehr wohl thematisiert.

Hiegelsbergers Rolle
Viertens wird sich der Rechnungshof vor allem an Hiegelsbergers Unzuständigkeit in dieser Causa reiben. Er wird es als problematisch einstufen, dass die IKD über die Nichtaufnahme der Information über das Kefermarkter Geschäft zwar in Absprache mit dem für die Gemeindefinanzierung zuständigen Regierungsmitglied (eben Hiegelsberger, ÖVP), nicht aber in Absprache mit dem für die Gemeindeaufsicht zuständigen Josef Ackerl, SPÖ, entschieden habe. Das Rechnungshof-Fazit: eine nicht nachvollziehbare Streichung.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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