Üble Nachrede

“Nazi”-Sager über Hofer: Tirols SP-Chef verurteilt

Österreich
19.10.2016 12:29

Der Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr ist am Mittwoch in einer Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck wegen seines "Nazi"-Sagers über FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer schuldig gesprochen worden. Er wurde wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von 5400 Euro - drei Viertel davon bedingt - verurteilt.

Zudem muss er an Hofer einen "Entschädigungsbetrag" in Höhe von 1500 Euro leisten. Mayr muss außerdem die beiden Einträge auf Facebook, in denen er Hofer sinngemäß als Nazi bezeichnet hatte, löschen und das rechtskräftige Urteil dort veröffentlichen.

Konkret hatte der Tiroler SP-Chef am Tag des ersten Wahldurchgangs am 24. April 2016 auf einen Kommentar eines Users, der Mayr zur Hofer-Wahl bewegen wollte, geantwortet: "Damit kann ich nicht dienen. Auch für mich gilt Meinungs- und Wahlfreiheit. Und Nazis unterstütze ich nicht." Am nächsten Tag folgte - nach mehreren kritischen Wortmeldungen anderer Facebook-Nutzer - ein weiterer Kommentar Mayrs, in dem er unter anderem meinte: "Ich hab' nicht gesagt, dass ein Drittel der Österreicher Nazis sind. Ich glaube nur, dass sie einen Nazi gewählt haben und ich weiß, dass ich das nicht machen werde."

Zwei Tage später entschuldigte sich Mayr dann für den "Nazi"-Sager. "Die Meldung war unpassend. Ich entschuldige mich bei Norbert Hofer und allen, die sich durch meine Aussage angegriffen gefühlt haben."

Gericht: Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt
Nach Ansicht des Gerichts hat Mayr in seinen Postings Hofer eine nationalsozialistische Gesinnung unterstellt, und da diese Gesinnung als verächtlich einzustufen sei, sei der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Wenn man einen Wahrheitsbeweis erbringen könne, dürfe man die Behauptung zwar aufstellen - ein Wahrheitsbeweis sei von Mayr aber nicht einmal angeboten worden, so der Richtersenat in seiner Urteilsbegründung. Der SPÖ-Chef meinte nach der Verhandlung am Mittwoch, er sei von diesem Urteil nicht überrascht. Er nehme es zur Kenntnis und müsse es so akzeptieren.

In erster Instanz hatte es mit der Begründung der freien Meinungsäußerung noch einen Freispruch für Mayr gegeben.

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