Nach Sobotka-Vorstoß

Verwirrung um Abriss von Hitlers Geburtshaus

Österreich
18.10.2016 06:51

Verwirrung herrscht derzeit um den möglichen Abriss des Geburtshauses von Adolf Hitler im oberösterreichischen Braunau. Nachdem Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montag gesagt hatte, dass das Haus abgerissen werde und er damit der Empfehlung der Expertenkommission folge, dementierte diese am Abend: "In der Empfehlung steht nichts von einem Abriss", so der Braunauer Bürgermeister Hannes Waidbacher (ÖVP), der Mitglied der Kommission ist.

"Das Hitler-Haus wird abgerissen", hatte Sobotka verkündet. "Die Kellerplatte kann bleiben, aber es wird ein neues Gebäude errichtet." Dieses solle dann karitativ oder behördlich genutzt werden. Er stimme damit dem Bericht der Expertenkommission, den er vor wenigen Tagen erhalten habe, vollinhaltlich zu, zitierte die "Presse" den Minister. Die Kommission hatte konkret "eine tief greifende architektonische Umgestaltung, die den Wiedererkennungswert und die Symbolkraft des Gebäudes dauerhaft unterbindet", empfohlen.

Kein "Abriss" in der Empfehlung
Braunaus Bürgermeister Waidbacher stellte daraufhin gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten" klar, dass das Wort "Abriss" in der Empfehlung nicht vorkomme. Auch Cornelia Sulzbacher, die Leiterin des oberösterreichischen Landesarchivs, zeigte sich überrascht von der Interpretation des Innenministers: "Wir haben empfohlen, das Geburtshaus in seinem Aussehen so zu verändern, dass es nicht mehr als Symbol verwendet werden kann und zu keiner Pilgerstätte wird."

Sobotka teilte dann am Abend in einer Aussendung mit, er halte diesen Vorschlag für "sinnvoll". Einen möglichen Abriss des Hauses brachte er nicht mehr aufs Tapet. Nach der Neugestaltung des Gebäudes wäre jedenfalls eine soziale oder behördliche Nutzung denkbar. Es solle "keinerlei Verbindung zur Person Adolf Hitlers" bestehen bleiben, da ansonsten der Mythos des Geburtshauses fortgeschrieben werden würde.

Enteignungsbeschluss noch ausständig
Für die im Ministerrat Mitte Juli grundsätzlich abgesegnete Enteignung und Entschädigung der Besitzerin des unter Denkmalschutz stehenden Hauses ist noch der Beschluss eines Bundesgesetzes erforderlich. Bereits am Dienstag will Sobotka den parlamentarischen Prozess für die Verwirklichung dieses Vorhabens einleiten.

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