Hypo Inoffiziell:

“Schlimmste für Kärnten vorbei!”

Kärnten
05.10.2016 12:09

Da hat Finanzminister Hans-Jörg Schelling Dienstagfrüh ganz schön für Wirbel gesorgt: Denn eigentlich dürften die genauen Quoten vor Ablauf der Angebotsfrist nicht bekannt gegeben werden - den Minister scherte das nicht. Seine Informationen - 75 Prozent sind schon dabei - sollen wohl noch schnell weitere Gläubiger zur Annahme animinieren.

Da hat Finanzminister Hans-Jörg Schelling Dienstagfrüh ganz schön für Wirbel gesorgt: Denn eigentlich dürften die genauen Quoten vor Ablauf der Angebotsfrist nicht bekannt gegeben werden - den Minister scherte das nicht (Seiten 6/7). Seine Informationen - 75 Prozent sind schon dabei - sollen wohl noch schnell weitere Gläubiger zur Annahme animinieren.

Es ist zu wünschen, dass es so ist - dann ist das Schlimmste für Kärnten vorbei", so Landeshauptmann Peter Kaiser, den Schellings Vorpreschen wohl auch überraschte. Kaiser darf dann erst Montag das offizielle Ergebnis verkünden, zunächst in der Regierung, dann in einem Sonderlandtag. Dass im Landtag am 10. Oktober gearbeitet wird, stört übrigens die FP: "Ein Affront."

Arbeit ist aber nötig, denn noch ist einiges zu tun: Wenn drei Viertel der Gläubiger zuschlagen, heißt das theoretisch, dass ein Viertel Probleme machen kann. Diese sogenannen "Hold-outs" erhalten nämlich vorerst nur rund 11 Prozent ihres eingesetzten Vermögens aus dem Kärnten-Beitrag; erst nach Abwicklung der Heta bis 2023 gibt’s noch was.

Mit Klagen gegen die Hypo-Gesetze ist also zu rechnen. Und sei es nur, um europaweit ein Exempel zu statuieren. Denn schließlich ist Kärnten nicht die einzige Region, die sich entschulden muss. Für Klaus Wiener, Chefvolkswirt der deutschenVersicherungen, ist die Hypo-Lösung Kärntens ja überhaupt "politisch motivierte Zahlungsunwilligkeit".

Erleichterung in Sachen Hypo auch am Landesgericht, wo - nahezu einmalig - der von Richterin Sabine Rossmann bestellte Gutachter die Beschuldigten samt und sonders entlastet hat. Die Ex-Hypo-Vorstände Franz Pinkl und Co hätten keine Berichtspflichten nach dem Aktiengesetz verletzt, konstatierte Karl Temm. Damit scheint der Prozess erledigt.

Und Harald Dobernig wird es freuen, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien das Urteil gegen ihn - zwei Jahre teilbedingte Haft - nicht bekämpfen wird, wie der "Krone" bestätigt wurde. Damit kann Dobernig schon bald einen Antrag auf Fußfessel stellen und hat auch gute Chancen, beim nächsten Prozess um die "BZÖ-Broschürenaffäre" gegebenfalls ohne Zusatzstrafe davon zu kommen.

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