Wirbel um junge Frau

Kein Deutschkurs: Pflege-Studentin rausgeworfen

Niederösterreich
09.05.2026 10:30

Wurde eine angehende Krankenschwester von ihrer Hochschule über Fristen falsch informiert und jetzt exmatrikuliert? Der „Krone“ vorliegende Schriftstücke würden dies bestätigen. Das geht auch dem Vater einer Studienkollegin der jungen Frau zu weit und prangert das Vorgehen an. Was das IMC Krems dazu sagt.

„Da gibt es so einen riesigen Mangel an Pflegekräften und dann geht man so mit Auszubildenden um? Ein riesiger Skandal!“, ärgert sich der Vater einer Studienkollegin, deren Freundin im zweiten Jahr aus dem Lehrgang der IMC-Krems-Außenstelle in Mistelbach hinausgeworfen wurde. Der Grund: Die in Österreich geborene und bereits ausgebildete Pflegeassistentin hat keine Matura.

Damit sie aber das Bachelor-Studium der Gesundheits- und Krankenpflege an der Hochschule Krems trotzdem machen darf, muss sie rechtzeitig einen Deutsch- und einen Englisch-Kurs absolvieren. Sie fragte nach, wie lange sie denn dafür Zeit hätte und in der Antwort der akademischen Leitung – sie liegt der „Krone“ vor – hieß es, dass dies bis mindestens vier Wochen vor der Bachelorprüfung erledigt werden müsse.

„Zerstörte junge Existenz“
„Jetzt wurde sie plötzlich ohne Vorwarnung exmatrikuliert! Nach der Antwort des IMC Krems hätte sie aber bis Juni 2027 Zeit gehabt“, empört sich der Vater über die „zerstörte Existenz einer jungen angehenden Krankenschwester, die wir wegen des Fachkräftemangels so dringend brauchen würden“. Die beiden Kurse wären bereits gebucht, bezahlt und für September geplant gewesen, meint der Weinviertler weiter.

Muttersprache Deutsch ...
Seines Wissens nach gab es sonst keine Probleme oder Unregelmäßigkeiten. Mit Muttersprache Deutsch seien auch sprachliche Barrieren der Studentin auszuschließen. Und selbst wenn es gesetzliche Fristen gäbe, die man ihr zuvor falsch mitgeteilt hat, sei der Fehler dann beim IMC Krems zu suchen – die junge Frau könne nichts dafür, fordert der Vater die Hochschule auf, ihren Fehler auch gefälligst wieder bereinigen und nicht die Zukunft der Frau zu gefährden.

Hochschule muss sich „ans Gesetz halten“
Auf Anfrage heißt es vom IMC, dass man aus Datenschutzgründen keine personenbezogenen Informationen weitergeben dürfe. Das bedeutet auch, dass die Hochschule den der „Krone“ vorliegenden Schriftverkehr – unter anderem mit Institutsleiter Markus Golla – nicht kommentiert.

Allgemein betont man, dass bei Nichtvorliegen der allgemeinen Universitätsreife im Fachhochschulgesetz geregelt sei, dass vorzuweisende Zusatzprüfungen jedenfalls vor Eintritt in das zweite Studienjahr nachgewiesen werden müssen. Bei allem guten Willen müsse man sich an das Gesetz halten. Und: In jedem Fall werden Voraussetzungen bereits im Rahmen der Bewerbung klar und schriftlich kommuniziert. Auch auf der Website des IMC.

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