Die 36-Jährige hatte ihr Etablissement von Mitte 2005 bis Anfang 2006 im Erdgeschoss eines hellhörigen Mietshauses betrieben. Zwei heute sechs und 14 Jahre alte Kinder im 1. Stock hatten Stöhnen und mehr aus der Zweizimmerwohnung anhören müssen. Bis zu vier Prostituierte arbeiteten in dem Etablissement quasi im Schichtbetrieb.
Die Entwicklung der beiden Kinder sei dadurch nachhaltig beeinträchtigt worden, hieß es im Urteil. Die Angeklagte - gelernte Krankenschwester und selbst Mutter zweier Kinder - hatte gegen einen ersten Strafbefehl über 9.000 Euro Widerspruch eingelegt. Daher war es zum Prozess gekommen. Die Frau erschien nicht zum Prozess. Ihr Anwalt gab aber in ihrem Namen die Vorwürfe zu. Seine Mandantin habe zuerst aus Scham geleugnet und auch nicht geglaubt, dass die Nachbarn von ihren Geschäften gestört werden könnten, sagte der Verteidiger.
Kindgerechte Erklärungen für das Stöhnen
Die Freier klingelten jedoch sogar bei anderen Mietparteien und fragten nach Sex. Auch die Mutter der zwei Kinder wurde behelligt. Das schilderte sie emotional stark aufgewühlt am Rande des Prozesses. Den Tränen nahe sagte sie, sie habe ihren Kindern das Spielen im Hinterhof verbieten müssen. Für das Gestöhne und die eindeutige Geräuschkulisse habe sie immer neue kindgerechte Erklärungen finden müssen. Durch das Treiben in den Räumen unter den Eltern- und Kinderschlafzimmern habe auch ihre Ehe sehr gelitten, sagte die Frau.
Foto: Martin Jöchl
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