Klage

Prozess um Winkelschreiberei

Kärnten
13.07.2016 16:20

Schon zum zweiten Mal sitzt, wie berichtet, ein Klagenfurter Anwalt wegen Veruntreuung vor Gericht. Genauer gesagt: Ex-Anwalt. Denn der Mann ist seit zwei Jahren gesperrt. Was ihn offenbar nicht daran hinderte, über eine britische "Limited-Gesellschaft" zu arbeiten. Dafür gab es für den 55-Jährigen ein erstes Urteil.

"Wir haben gegen die Firma des ehemaligen Kollegen ein Unterlassungsurteil wegen Winkelschreiberei erwirkt", berichtet Heinz Peter Wachter, der für den Rechtsanwaltsverein die Klage eingebracht hat. "Er darf durch seine Streichung von der Anwaltsliste natürlich keinerlei anwaltliche Tätigkeit gegen Entgelt ausüben."

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, aber im schlimmsten Fall drohe dem 55-jährigen sogar Haft, wenn er weiterhin Mandanten anwaltlich berate und dafür Geld kassiere. "Es kommt leider öfter vor, dass Advokaten auch nach der Streichung von der Anwaltsliste weitermachen", erklärt Wachter. "Aber die Klienten müssen geschützt werden."

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