„Bei einem Ersttäter ist immer was drin. Aber wenn einer schon zum fünften Mal kommt und Nachlass will, wird man es sich überlegen“, erklärt der Linzer Strafreferent Josef Höckner. Grundsätzlich kann der ertappte Verkehrssünder gegen die Strafverfügung dem Grunde nach, also gegen den Vorwurf an sich, berufen. Oder - und das bringt im Normalfall sicher mehr - die Strafhöhe beeinspruchen. „Dann verlangen wir einen Einkommensnachweis, Sorgenpflichten und Vermögensstand - deshalb sagen viele, da zahl ich´s lieber gleich in Raten“, berichtet Erika Wrdlowetz vom Welser Strafamt, die festgestellt hat, dass immer mehr Berufungen per E-mail kommen: „Dadurch gibt´s um einiges mehr an Einsprüchen als früher.“
Allein in der Messestadt gab es heuer schon 12.000 Strafverfügungen, in Linz rund 50.000. In Wels ist ein Rotlicht-Delikt übrigens am teuersten: Hier kostet das 200 Euro, in Linz sind es 150 und in Steyr nur 100 bis 150 Euro.
Symbolfoto: Klaus Kreuzer
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.