„Unsere Fälle sind aber nur die Spitze des Eisbergs“, sagt AK-Konsumentenschützer Georg Rathwallner. Knapp 30 ausgebremste Frühbucher waren heuer darunter, viele Beschwerden betreffen auch verschobene Flüge - und Hotels, die Baustellen waren. Luxus-Reisende sind besonders empfindlich.
„Veranstalter hoffen oft, dass die Urlauber ohnehin nicht vor Gericht gehen“, so Rathwallner. Das übernimmt dann sein Team: So bestätigte der Oberste Gerichtshof, dass ein medizinischer Grund erst dann der Stornoversicherung gemeldet werden muss, wenn der Arzt von der Reise abrät! Früher musste man gleich jede Erkrankung melden, um den Schutz zu behalten.
Foto: "Krone"
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