Wertlos wurde der Hotelgutschein von Manuela B. für ein Berliner Hotel, weil dieses geschlossen wurde. Der Oberösterreicherin wurde zwar eine Refundierung des bezahlten Betrages versprochen, passiert ist das aber nicht. Die Ombudsfrau konnte helfen!
In einem Internet-Gutscheinportal kaufte Manuela B. einen Hotelgutschein für einen Städtetrip in die deutsche Hauptstadt Berlin. "Ich habe 130 Euro bezahlt und dann gleich für Anfang Mai im ‘In Hotel Berlin‘ ein Zimmer für drei Übernachtungen gebucht", so die Oberösterreicherin. Ende Februar wurde ihr dann plötzlich per E- Mail mitgeteilt, dass das Hotel geschlossen wurde. Man versprach aber, den bezahlten Betrag zu erstatten. Geschehen ist das nicht, weshalb sich die Leserin Hilfe suchend an uns wandte.
Gutscheinanbieter Animod bedauerte auf Anfrage die entstandenen Unannehmlichkeiten und verwies an das Hotel, das für die Erstattung des Geldes zuständig sei. Nachdem dieses aber weder telefonisch noch per E-Mail erreichbar war, hat Animod auf unsere Bitte hin die Klärung des Falles übernommen. Mit Erfolg. Frau B. hat ihr Geld mittlerweile erstattet bekommen.
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