Der Steuerausgleich - ein Fremdwort? Sollte es aber nicht sein: Denn auch für Lehrlinge, Ferialjobber und Praktikanten lohnt sich die jährliche Arbeitnehmerveranlagung!
Die Arbeitnehmerveranlagung (oder: Steuerausgleich) kennst Du vielleicht von Deinen Eltern, die ja einen Teil ihres Gehalts als Lohnsteuer abgeben müssen. Wenn jemand sehr wenig verdient (also bei Teilzeitarbeit oder einem Sommerjob), zahlt er aber gar keine Steuer. Trotzdem kannst Du in dem Fall etwas zurückbekommen, und zwar die so genannte "Negativsteuer". Günther Goach, der Präsident der Arbeiterkammer, erklärt: "Wenn ich als Arbeitnehmer keine Steuer zahle, weil ich so wenig verdiene, kriege ich trotzdem eine Gutschrift vom Finanzamt. Das können bis zu 400 Euro sein."
Der Steuerausgleich zahlt sich also aus! Wenn Du Rat beim Ausfüllen der Formulare brauchst, helfen Dir Steuerexperten der Arbeiterkammer weiter. Einfach anrufen und Termin ausmachen - oder zu einem der "AK-Steuerspartage" gehen.
Alle Termine und die Telefonnummern für die Terminvereinbarung finden Sie hier:
Bei Beratungsterminen bitte immer den Code für FinanzOnline mitnehmen!
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