Vier Stunden am Tag!

Bahn-Mitarbeiter sahen sich Pornos an: Kündigung

Ausland
19.12.2015 09:22

Ins Büro geht man, um zu arbeiten, oder? Dass das nicht immer der Fall sein muss, bewiesen zwei Mitarbeiter der Schweizerischen Bundesbahnen. Sie klickten sich während der Dienstzeit auf ihrem Computer täglich bis zu vier Stunden durch mehrere Pornoseiten. Als ihnen der Arbeitgeber auf die Schliche kam, wurden sie prompt fristlos entlassen. Über ein Jahr hatte der Fall ein gerichtliches Nachspiel, am Freitag bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun die Kündigungen.

Der Fall kam im September des Vorjahres ins Rollen. Wie der Schweizer "Blick" berichtete, sah sich einer der Entlassenen innerhalb von 17 Arbeitstagen mehr als 80 Stunden pornografisches Material im Internet an, was im Schnitt vier Stunden pro Tag bedeutete. Der zweite Mitarbeiter brachte es im selben Zeitraum immerhin auf rund zwei Stunden täglich.

Betriebsinterner Informatikdienst schlug Alarm
Im Laufe der Zeit stellte der betriebsinterne Informatikdienst eine intensive Nutzung pornografischer Webseiten am Arbeitsplatz fest. Daraufhin folgte eine geheime Überprüfung aller Computer in der Firma über einen Zeitraum von 42 Tagen. Am Ende wurden die beiden Mitarbeiter als Übeltäter ausgeforscht. Die Geschäftsführung wurde über das Arbeitsverhalten der beiden informiert, es folgte die fristlose Kündigung.

Anfechtung vor Gericht nützte nichts
Die beiden Entlassenen fochten diese beim Bundesverwaltungsgericht an. Für ihre Anwälte reichte die interne PC-Überprüfung nicht als Beweismittel aus, zudem orteten sie eine Verletzung des Datenschutzgesetzes. Die Anfechtung blieb allerdings erfolglos, das Gericht bestätigte am Freitag die Urteile.

Zwar wurde die Vorgehensweise des Arbeitsgebers gerügt, denn die Schweizerischen Bundesbahnen hätten die zuständigen Personaldienste über die geheime Überprüfung vorab benachrichtigen müssen. Allerdings erwog das Gericht, dass das nicht genügte, um dem Kontrollbericht die Gültigkeit als Beweismittel zu versagen. Aufgrund der Schwere der festgestellten Tatsachen kam das Gericht zum Schluss, dass die Entlassungen gesetzeskonform sind.

Aus dem Video-Archiv: Student beim Pornoschauen im Hörsaal erwischt

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