Der 50-Jährige beteuerte auch am Montag, nicht der Räuber zu sein - obwohl es viele belastende Beweise gegen ihn gibt. Und obwohl das Opfer den Mann im Gerichtssaal bei einer Gegenüberstellung auch nach all der Zeit wieder erkannt hatte: "Diese Nase vergesse ich nicht!", hatte die Frau mit einem Blick auf die doch charakteristische Nase des Angeklagten erklärt.
Auch Richter Christian Liebhauser und seine Schöffen kamen zu keinem anderen Ergebnis: "Wir haben eine DNA-Spur und eine forensische Computerauswertung der guten und überprüfbaren Überwachungsbilder, die mit 97-prozentiger Wahrscheinlichkeit auf Sie als Täter hinweist. Das sollte für eine geschlossene Indizienkette reichen", erläutert der Rat nach kurzer Urteilsberatung, warum das Gericht den 50-Jährigen für schuldig erkennt.
Die Strafe wird aufgrund komplizierter rechtlicher Bestimmungen als Zusatzstrafe von vier Jahren Haft ausgesprochen. Der mutmaßliche Räuber, der seit der Tat immerhin acht Jahre in Freiheit genießen konnte, erbat Bedenkzeit.
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