50 Euro Strafe

Schwänzen bringt Schulverweis

Oberösterreich
03.06.2006 14:42
Harte Konsequenzen kann das Missachten der Schulpflicht für Eltern und für strafmündige Schüler in Oberösterreich haben. Schicken Eltern ihre Sprösslinge nicht gesetzeskonform in die Schule, droht im Extremfall eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Bei über 14-Jährigen kann Faulenzen bis zum Schulverweis führen.

Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen sollen Jugendliche fürs Schulschwänzen künftig 50 € blechen. Auch in Oberösterreich wird die Schulpflicht hoch gehalten: „Wenn gegen diese Schutzbestimmung verstoßen wird, teilt der zuständige Lehrer das seinem Direktor mit, und die Sache wird zur Anzeige gebracht“, kennt Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer kein Pardon. Das kann für die Eltern bis zu 220 € Strafe oder eine zweiwöchige Haft bedeuten!

Sind schulpflichtige Schüler schon 14 Jahre alt und somit strafmündig, droht ihnen wegen Schulschwänzens selbst eine Verwaltungsstrafe. Wenn Jugendliche ihre Schulpflicht schon absolviert haben und in berufs- oder höherbildenden Schulen „blau machen“, steht als letzte Konsequenz dann ein Schulverweis im Raum.

Für Aufregung sorgte im Dezember ein Fall in Tirol: Weil eine Mutter ihre Kinder zwei Tage aus der Schule nahm, brummte ihr die Bezirkshauptmannschaft eine Strafe von 110 € auf.

Schulexperten am „Krone“-Zeugnistelefon
Das Zeugnis steht vor der Tür. Droht ein Fünfer, gar ein Nachzipf? Gibt es Probleme mit einem Lehrer? Oder brauchen Sie rechtlichen Rat? Wenn Sie Sorgen rund um die Schule, Fragen zur Notengebung oder einfach ein Anliegen haben, rufen Sie an: am Donnerstag, 8. Juni, von 10 bis 11 Uhr, Tel: 0 732/7808, Klappe 443 oder 444. Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer und sein Expertenteam stehen am „Krone“-Zeugnistelefon Rede und Antwort.

 

 

Foto: Chris Koller

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