Das Innenministerium hat die Sicherheitsdirektoren von Oberösterreich und Salzburg beauftragt, den Skandalfall nach 13 Jahren in Ruhe aufzuarbeiten: Die Methoden der Ermittler zu „evaluieren“, um aus ihren Fehlern Lehren zu ziehen.
Das wird deshalb nicht leicht, weil die nun zur Kasse gebetenen Kriminalisten ihre „grobe Fahrlässigkeit“ noch immer nicht einsehen und eingestehen: Sie halten noch immer den nachweislich unschuldigen und rechtskräftig freigesprochenen Gmundner für einen Raubmörder, obwohl nun schon der von Anfang an mordverdächtige Räuber Tomi S. angeklagt ist.
Nur aus vollster Überzeugung konnten die sechs Ermittler der jungen Staatsanwältin die richtige Spur aus- und die falsche einreden. Die Anklägerin wischte alles vom Tisch, was Heidegger entlastete: Dass er Alibizeugen, aber keine Tatwaffe hatte. Dass der Gerichtsmediziner beim Lokalaugenschein sein Veto einlegte, und dass der Mittäter von Tomi S. nach Peter Heideggers Fehlurteil ein Geständnis ablegte.
Foto: Wolfgang Weber













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