Vergehen verjährt

Sechs Polizisten müssen 240.000 ¿ Strafe bezahlen

Oberösterreich
20.05.2006 00:13
Erst haben Justiz- und Innenministerium gestritten, wer ihrem Gmundner Opfer Peter Heidegger (32) für acht Jahre Haft 950.000 € Entschädigung zahlen muss - jetzt hat die Finanzprokuratur die Schuldigen gefunden: Die sechs Salzburger Mordermittler müssen ihren skandalösen Missgriff mit 240.000 Euro Strafe büßen.

Für ihre Falschaussagen, Urkundenfälschungen und den jahrelangen Amtsmissbrauch, die richtige Spur zu entkräften und die falsche zu erhärten, hätten den Kriminalbeamten eigentlich fünf Jahre Haft gebührt. Doch ihre Fehler waren verjährt, als ihr Gmundner Opfer endlich freigesprochen und entschädigt war.

Dies hat Peter Heidegger seiner kämpferischen Mutter, seinen engagierten Anwälten und einem gezoomten Pressefoto zu verdanken: Erst der herausvergrößerte Taxometerstand der erschossenen Taxifahrerin bewies, dass der Oberösterreicher zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen sein konnte. Dass die Mutter und Freunde immer die Wahrheit sagten, dass Peter in Gmunden im Bett gelegen war, als in Salzburg der Mord passiert ist. Keinesfalls mit Peters Notruf-Signalstift, sondern wahrscheinlich mit einer alten Pistole, die der nun angeklagte Garstner Räuber Tomi S. (29) und sein Freund Daniel N. (28) vor der Tat am Taxistandplatz der Taxifahrerin Claudia Deubler (28) hergezeigt und ausprobiert hatten. Das wurde ebenso ignoriert, wie das spätere Geständnis des einstigen Mordzeugen und jetzigen Mitangeklagten Daniel N.

Dafür müssen die sechs Ermittler, drei sind in Pension, drei aktiv, nun je 40.000 € zahlen. Die heutige Frist wollen sie aber verstreichen lassen.

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