Single mit Kind

Finanztipps für alleinerziehende Eltern

Wirtschaft
16.05.2015 09:43
Etwa 13% aller Familien in Österreich sind alleinerziehende Eltern mit einem oder mehreren Kindern. Und ist die Situation emotional schon meist nicht leicht zu bewältigen, so ist sie finanziell schlichtweg herausfordernd. Tipps, worauf Sie achten sollten, damit sich die Finanzen rasch einpendeln, erhalten Sie hier.

Finanzielles Gleichgewicht
Nach einer Trennung sollte man so rasch wie möglich seine finanzielle Situation in geordnete Bahnen bringen. Vor allem Frauen haben nach Trennungen häufig mit Geldproblemen zu kämpfen. Für den alleinerziehenden Elternteil ist somit im Normalfall die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sehr wichtig. Schließlich muss man nun Ausgaben, die bislang geteilt wurden, plötzlich alleine erbringen.

Üblicherweise gilt: Der Ehepartner, der vor der Trennung mit der Haushaltsführung beschäftigt war, hat auch weiterhin Unterhaltsanspruch. Sind beide Ex-Partner berufstätig, entsteht ein Unterhaltsanspruch jener Person, die das geringere Einkommen hatte, wobei deren allfällige Einkünfte ebenfalls zu berücksichtigen sind. Der Unterhalt ist dabei in Geld zu leisten, kann allerdings teilweise auch in Naturalien, wie etwa der Miete, erbracht werden. Für die Bemessung des Unterhalts wird das Zwölftel des Jahresnettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen betrachtet. Sind beide berufstätig, erhält der Einkommensschwächere die Differenz auf 40% des gemeinsamen Familieneinkommens als Unterhalt. Ist der Unterhaltsberechtigte nicht berufstätig, stehen ihm bzw. ihr 33% des Nettoeinkommens des anderen zu. Der Unterhalt kann auch eingeklagt werden, wobei aber die Kosten und Ausgangswahrscheinlichkeiten eines Verfahrens zu bedenken sind, von der emotionalen Seite ganz zu schweigen.

Für Kinder müssen Alimente an den Elternteil bezahlt werden, in dessen Haushalt die Kinder leben. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Jahreszwölftel und beträgt zwischen 16% für Kinder von null bis sechs Jahren, bis zu 22% für Kinder über 15 Jahren bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, wobei es Abzüge bei Mehrkindfamilien und unterhaltsberechtigten Ehepartnern gibt. Ein Unterhaltstitel sollte dabei angestrebt werden, das heißt, ein Vertrag, ein gerichtlicher Beschluss bzw. ein Urteil, in dem die Ansprüche geregelt werden. Dieser ist die Basis dafür, dass bei Zahlungsunwilligkeit des Ex-Partners exekutiert werden kann bzw. Unterhaltsvorschüsse erhalten werden können. Stellen Sie weiters sicher, dass Sie als obsorgender Elternteil auch die Familienbeihilfe erhalten. Für sehr schwierige finanzielle Verhältnisse kann auch die Einreichung um Mindestsicherung ein Thema sein.

Haushaltsplan
Wenn alle Einkünfte bekannt sind, sollte ein Haushaltsplan erstellt werden: Alle Einnahmen müssen gelistet und den Ausgaben gegenüber gestellt werden. Dazu gehören die Fixkosten wie Miete, Versicherungen, Handyvertrag, Auto, Schulgeld etc., aber auch eine Budgetreserve für variable Kosten, also Lebensmittel, Kleidung, Tanken usw. Dieser Haushaltsplan sollte monatlich aktualisiert werden, damit schnell erkannt wird, wie sich die eigene Situation einpendelt, und damit bei Unregelmäßigkeiten rasch gegengesteuert werden kann.

Einkünfte
Die wenigsten Alleinerzieher können es sich leisten, nicht erwerbstätig zu sein. Die meisten brauchen zumindest eine Teilzeitstelle, um finanziell über die Runden zu kommen. Nutzen Sie Angebote von AMS und Weiterbildungsinstitutionen, um zu einer qualifizierten Stelle zu kommen. Es gibt gerade für Frauen spezielle Weiterbildungsprogramme bzw. bundeslandspezifische Förderungen, die in schwierigen Situationen unterstützen.

Versicherungen
Checken Sie rasch, welche Versicherungen noch auf Sie laufen und ob auch Ihr Kind/Ihre Kinder damit abgesichert sind. Oft laufen Versicherungen auf den Ex-Partner weiter und man bemerkt erst im Ernstfall, dass man keinen Versicherungsschutz mehr hat. Viele Versicherungen bieten spezielle Lösungen für Alleinerzieher mit Kind an, die oft günstige Prämien haben. Wichtig sind beispielsweise Haushaltsversicherung, Unfallversicherung und Kfz-Versicherung. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann gute Dienste leisten, aber Achtung: Unterhaltsprozesse sind darin meist nicht eingeschlossen.

Steuerausgleich
Denken Sie daran, dass Sie nun über einen Alleinverdienerabsetzbetrag etwas von der bezahlten Steuer zurückfordern können. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht allen Eltern zu, die mehr als sechs Monate im Jahr nicht in einer Ehe- oder Lebensgemeinschaft leben, und denen ein Kinderabsetzbetrag zusteht. Der Absetzbetrag macht für ein Kind 494 Euro, für zwei Kinder 669 Euro und für jedes weitere Kind eine Erhöhung um jeweils 220 Euro aus. Auch Kinderbetreuungskosten können bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr abgesetzt werden.

Kinderbetreuung
Es kann zu einer Herausforderung werden, mit nur fünf Wochen Urlaub im Jahr das Kind auch in den Ferien zu betreuen, wenn es von der Familie keine Unterstützung gibt. Erkundigen Sie sich nach Hortbetreuungen von Kindergarten bzw. Schule. Auch eine gute Möglichkeit sind Feriencamps. Diese werden von der Gemeinde, von kirchlichen Einrichtungen oder privaten Einrichtungen immer wieder angeboten und sind meist eine kostengünstige Variante, um das Kind in guten Händen zu wissen. Wenn zwischendurch Unterstützung gebraucht wird, weil man krank wird und sich nicht selbst um das Kind kümmern kann, sind Oma-Dienste, die von verschiedenen Vereinen angeboten werden, eine gute Option.

Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise auf alleinerziehende.org.

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