Die "Krone" berichtete über den Fall: Ein 47-Jähriger war beim Skifahren auf der Gamskogelpiste im Auslauf zu Sturz gekommen und über die Böschung meterweit in den Wald gestürzt. Seine Verletzungen waren tödlich.
"Es ist also davon auszugehen, dass eine Absicherungsverpflichtung bestanden hat und ein maßgerechter Pistenerhalter eine Absicherung der Gefahrenstelle vorgenommen hätte", wirft der Rat den Katschberger Bergbahnen vor.
Ein Fangzaun an der Stelle hätte das Unglück verhindern können. Daher müssen die Bergbahnen nun Schadenersatz leisten und vor allem für die beiden Halbwaisen zahlen.
Anwalt Hans Toriser ist dennoch nicht ganz zufrieden: "Das Gericht hat dem Verunglückten eine Mitschuld gegeben, weil er zu schnell gefahren wäre. Verkanten ist aber nicht abhängig von der Geschwindigkeit. Dennoch ist es ein Fingerzeig des Gerichtes in die richtige Richtung."
Ob das Urteil rechtskräftig wird, ist noch unklar.
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