Schuld an der Misere ist eine Vorgabe der niederösterreichischen Gemeinde aus dem Jahr 1970. Damals hatte das Ehepaar W. ein Doppelgrundstück gekauft. Mit der Auflage, darauf innerhalb von sechs Jahren ein Wohnhaus zu errichten. Anderenfalls müsse der Grund wieder an die Gemeinde abgetreten werden.
Die Käufer bauten damals aber nur auf einem der Grundstücke. Mehr als 40 (!) Jahre lang hat die Gemeinde Hof daran keinen Anstoß genommen. Bis Carmen M. 2011 Grund und Haus von Familie W. erworben hat. Da erinnerte man sich im Gemeindeamt plötzlich an die auferlegte Verpflichtung.
"Per Klage verlangte man von mir die Rückübertragung der halben Liegenschaft zum Preis von 2.990,49 Euro an die Gemeinde. Für diesen Grundteil habe ich den Verkäufern ein Jahr zuvor 18.278,83 Euro bezahlt", so Frau M.
Doch damit nicht genug - dank der zwangsweisen "Grundteilung" ragte das Hausdach auf einmal über die neue Grundgrenze. Hof zeigte sich "kulant". Man "erlaubte" Frau M., 40 Quadratmeter ihres ehemaligen Grundstücks um 1.506,40 Euro von der Gemeinde zurückzukaufen. Dazu musste sie noch 2.800 Euro für die Vermessung und 350 Euro Vertragsgebühren berappen.
Ach ja, die Gemeinde hatte Frau M. zuvor auch ein Vergleichsangebot gemacht. Sie hätte eine Entschädigung von 15.000 Euro plus Prozesskosten an die Ortskasse bezahlen können, samt neuer Bauverpflichtung für ihre zweite Parzelle. Dann hätte sie ihren Grund behalten dürfen.
Kein Wunder, dass die Volksanwaltschaft schon 2004 Missstände in Hof am Leithagebirge festgestellt hat. Klingt alles sehr nach Schilda!
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