Nach eigenen Angaben kauft Frau B. seit acht Jahren bei der Blumenhandlung Rosenrot ein. "Im Oktober haben ich und meine Familie sämtliche Gestecke für die Beerdigung meiner Mutter dort gekauft", so die Salzburgerin. Wenige Tage nach Weihnachten habe sie ihr Auto um sieben Uhr früh auf dem Kundenparkplatz des Geschäfts abgestellt, um den nahe gelegenen Friedhof zu besuchen. "Ich wollte schauen, was ich für die Grabstätte meiner Mutter besorgen könnte. Dann habe ich in der Blumenhandlung eingekauft und bin wieder zum Grab gegangen. Um halb zehn hab ich den Parkplatz mit dem Auto verlassen", erinnert sich Frau B.
Kurz darauf hat sie vom Anwalt des Geschäfts ein Schreiben wegen Besitzstörung bekommen, mit der Aufforderung, 183 Euro zu bezahlen. Ob langjährige Kundin oder nicht, die Blumenhandlung will jedenfalls keine Kulanz walten lassen, wie man der Ombudsfrau mitgeteilt hat. Frau B. hätte den Firmenparkplatz ohne Erlaubnis über zwei Stunden und dreißig Minuten in Anspruch genommen. Deshalb wurde mittlerweile sogar bei Gericht Klage eingereicht. Nicht sehr blumig, dieses Vorgehen...
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