Es waren skandalöse Szenen, die sich am Staatsfeiertag am 1. Mai in einer Garnitur der Zillertalbahn in Tirol abgespielt hatten. Mehrere Personen sollen dort den Hitlergruß ausgeführt und „Sieg Heil“-Parolen skandiert haben. Videos davon gingen viral – die Polizei nahm Ermittlungen auf. Jetzt wurde eine Anklage eingebracht. Ein Verdächtiger (21) wird sich wohl schon bald vor Gericht verantworten müssen.
„Sieg! Sieg! Sieg! Heil! Heil! Heil“ – diese Parole skandierten mehrere Personen am 1. Mai lautstark bei einer Fahrt mit der Zillertalbahn. Auch der Hitlergruß wurde ausgeführt. Ein Video machte daraufhin im Web die Runde.
Fotos wurden veröffentlicht
Die Polizei veröffentlichte auf Anordnung der Justiz Bilder, um die verdächtigen Personen ausfindig zu machen. Mehrere Beschuldigte konnten letztendlich ausgeforscht werden.
Acht Beschuldigte im Visier
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck führte schlussendlich gegen insgesamt acht namentlich bekannte und größtenteils minderjährige Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung.
Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Innsbruck führte das Tiroler Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) umfangreiche Ermittlungen durch. Dabei seien insbesondere die Videoaufzeichnungen aus der Zillertalbahn ausgewertet worden.
Sechs Verdächtige aus dem Schneider
„Sechs der acht Beschuldigten konnte letztlich nicht nachgewiesen werden, dass diese selbst Parolen skandiert oder den ,Hitlergruß‘ gezeigt hätten. Das Ermittlungsverfahren gegen diese Personen wurde daher eingestellt“, hieß es am Freitag vonseiten der Innsbrucker Staatsanwaltschaft.
Eine diversionelle Erledigung kommt aufgrund der Strafdrohung des angeklagten Delikts beim erwachsenen Beschuldigten aus rechtlichen Gründen nicht infrage.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck
Geständnisse: Duo zeigt sich reuig
Gegen zwei Verdächtige – „einen zur Tatzeit 21-jährigen Erwachsenen und einen zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen“ – habe sich der Verdacht erhärtet. Beide Beschuldigten hätten sich grundsätzlich geständig gezeigt und angegeben, die Handlungen zu bereuen.
Dem 16-jährigen Beschuldigten sei von der Staatsanwaltschaft ein diversionelles Vorgehen – eine Probezeit mit Weisungen – angeboten worden, wobei ihm auch die Pflicht auferlegt worden sei, „ein Programm zur historischen Sensibilisierung – üblicherweise samt Besuch einer KZ-Gedenkstätte – zu absolvieren“, hieß es.
Gegen den 21-jährigen Beschuldigten sei hingegen wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung Anklage beim Landesgericht Innsbruck als Geschworenengericht eingebracht worden. „Eine diversionelle Erledigung kommt aufgrund der Strafdrohung des angeklagten Delikts beim erwachsenen Beschuldigten aus rechtlichen Gründen nicht infrage“, so die Erklärung der Staatsanwaltschaft.
Anklage noch nicht rechtskräftig
Die Anklage könne noch beeinsprucht werden. Ein Termin für die Hauptverhandlung sei daher noch nicht festgelegt worden. Für die Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung.
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