Die katholische Kirche hat die geplante Quotenregelung bei Familienzusammenführungen kritisiert. Es sei nicht integrationsfördernd, „wenn man Familien zerreißt“, sagte beispielsweise der Wiener Erzbischof Josef Grünwidl.
Familien seien besser integrierbar als Einzelpersonen. „Außerdem ist das Recht auf Familienleben ein Menschenrecht“, sagte Grünwidl im Ö1-Interview „Im Journal zu Gast“. Ähnlich sieht das die Katholische Aktion Österreich (KAÖ). „Das Recht auf Familie ist aus gutem Grund ein Menschenrecht. Deshalb entzieht sich dieses Recht einer Regelung durch Quote“, sagte KAÖ-Vizepräsidentin Katharina Renner in einer Aussendung.
„Wer soll entscheiden, welche Familien zusammenleben dürfen und wem dies verwehrt bleibt? Familien zu trennen ist grausam und richtet gesellschaftlich großen Schaden an, hier in Österreich, aber auch bei den Angehörigen und Kindern, die in Herkunftsländern oder Flüchtlingslagern unter unmenschlichen Bedingungen ausharren müssen“, sagte sie weiter. Es sei erwiesen, dass sich Familienleben positiv auf das gute Zusammenleben in der neuen Heimat auswirke. Wer Verantwortung für Familienmitglieder trage, werde möglichst bald finanziell auf eigenen Beinen stehen wollen.
Das ist geplant
Sowohl die KAÖ als auch die Asylkoordination Österreich sind zudem der Ansicht, dass die Quotenregelung gegen EU-Recht verstoße, nämlich das Recht auf Achtung des Familienlebens. Man müsse sich damit beschäftigen, wie Familien bestmögliche Integrationschancen bekämen.
Wie berichtet, hat die Bundesregierung am Freitag die Niederlassungsverordnung präsentiert. Diese sieht vor, dass in diesem Jahr und 2027 jeweils 314 Personen per Familienzusammenführung nach Österreich kommen dürfen. Nicht berücksichtigt sind 60 „absolute Härtefälle“, denen heuer bereits ein Nachzug erlaubt wurde. Vor zwei Jahren waren noch 9254 Menschen über den Familienzusammenzug nach Österreich gekommen. Die Begrenzung begründet die Regierung unter anderem damit, Systeme wie den Bildungsbereich vor weiterer Überlastung zu schützen. Am Freitag wurden zwei Verordnungen in Begutachtung geschickt.
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