Sie sollen im großen Stil illegale Sprachzertifikate in ganz Österreich und Deutschland organisiert haben – jetzt haben Ermittler sieben Tatverdächtige gefasst. Die Behörden entdeckten auch eine professionelle „Fälscherwerkstatt“.
Nach einer Durchsuchungsaktion im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen und in München haben die zuständigen Aschaffenburger Ermittlungsbehörden mehrere Tatverdächtige gefasst. Drittstaatsangehörige müssen Sprachzertifikate bei den Behörden vorlegen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Aufenthaltstitel stellen.
Bei den Durchsuchungen am Mittwoch entdeckten die Ermittler nach eigenen Angaben auch eine professionelle „Fälscherwerkstatt“ mit hochwertigen Druckern, um falsche Dokumente und Ausweise herstellen zu können. Bei einem Tatverdächtigen fanden sie eine Schusswaffe.
Hunderte illegale Zertifikate verkauft
Seit 2025 ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei in Aschaffenburg gegen mehrere Verdächtige, denen die banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern, banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung sowie weitere Delikte vorgeworfen werden. Die Verdächtigen sollen Hunderte illegaler Sprachzertifikate erstellt und verkauft haben.
Zunächst sollen sie die Sprachzertifikate gefälscht haben. Da die Behörden jedoch zunehmend genauer hingesehen hätten, seien die Verdächtigen dazu übergegangen, bei den Sprachprüfungen eine andere Person mit gefälschtem Ausweis zu schicken.
Erste Durchsuchungen im Sommer
Bereits im Juli gab es demnach erste Durchsuchungen und vorläufige Festnahmen, nun folgte eine große Aktion mit Durchsuchungen in mehr als 30 Objekten. Auch mit an Bord waren Kräfte aus Österreich, Unterstützung gab es den Angaben nach auch von Europol. Sieben Tatverdächtige im Alter zwischen 26 und 46 Jahren seien festgenommen worden, gegen sie lagen Haftbefehle vor.
Die Polizei Münster informierte darüber, dass sie darüber hinaus gemeinsam mit der Polizei Warendorf ein eigenständiges Ermittlungsverfahren führt, fünf Verdächtige wurden dabei festgenommen und sitzen nun in U-Haft. Bis zu einer möglichen rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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