Weil er den Kontakt eines Dokumentenfälschers für Deutschzertifikate weitergegeben hatte, stand ein Linzer (26) am Dienstag vor dem Linzer Landesgericht. Der türkischstämmige Angeklagte war geständig. Er kam mit einer Buße von 1200 Euro davon, die Barzahlung des Betrages funktionierte nicht so wie gewünscht.
Weil er im November 2023 drei Leute an einen rechtskräftig verurteilten Sprachtest-Betrüger vermittelt hatte, musste sich ein 26-jähriger Linzer türkischer Abstammung am Dienstagvormittag am Landesgericht Linz verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, die drei Personen zur Zahlung von je 2500 Euro verleitet und dadurch einen Beitrag zum schweren Betrug des Dokumentenfälschers geleistet zu haben.
Angeklagter verhalf drei Leuten zu Deutsch-Zertifikaten
Der angeklagte Linzer arbeitet in einem Lebensmittelgeschäft in Traun, das von seiner Familie geführt wird. Dort würden auch viele türkischstämmige Leute einkaufen, die Probleme beim Erhalten eines Deutsch-Zertifikats hätten – deswegen hatte der 26-Jährige den Kontakt des Betrügers weitergegeben, erklärte sein Verteidiger. Für das Vermitteln hätte der Linzer aber kein Geld bekommen.
„Mein Mandant ist heute zum ersten Mal vor Gericht, er geht jeden Tag arbeiten und zahlt Steuern“ – deshalb sei eine Geldbuße angemessen, betonte der Rechtsvertreter.
Betrüger hat 128 Personen versorgt
Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig und übernahm die Verantwortung für sein Handeln, es tue ihm wirklich leid. Auch die Staatsanwaltschaft sprach davon, in diesem Fall „die Kirche im Dorf zu lassen“. Das eigentliche „Mastermind“ hinter der Geschichte sei der Betrüger selbst – der habe 128 Personen mit gefälschten Dokumenten versorgt. Der Angeklagte habe lediglich drei von ihnen dessen Kontakt weitergegeben. Somit einigte man sich rasch auf eine Diversion in Form eines Bußgeldes in Höhe von 1200 Euro.
Barzahlung wegen „veraltetem“ System nicht möglich
Der 43-Jährige wollte die Summe sofort bezahlen, das Geld wollte er beim Service-Center am Gericht schnell abheben. Da das etwas „veraltete“ Auszahlungssystem jedoch mehrmals abstürzte – wie der Verteidiger erklärte – entschied man sich schließlich doch auf eine Überweisung des Betrages bis zum 5. Oktober.
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