Kontroverse beendet
Irisches Gericht: Hirntote Schwangere darf sterben
Das Oberste Gericht folgte bei seiner Entscheidung den medizinischen Fakten, wonach der erst wenige Wochen alte Fötus nicht allein lebensfähig sei. Die Frau war in der 14. Woche schwanger, als sie am 3. Dezember nach einer Hirnverletzung für klinisch tot erklärt worden war. Laut Gerichtsanhörung verschlechterte sich ihr Zustand "rasant".
Medizinische Behandlung eine "nutzlose Übung"
Weitere lebensverlängernde Maßnahmen würden die Würde der Mutter verletzen sowie den Vater und ihre jungen Kinder "unvorstellbarem Leid aussetzen", hieß es in dem Urteil. Die medizinische Behandlung sei eine "nutzlose Übung", die in der "Angst der medizinischen Spezialisten vor möglichen rechtlichen Konsequenzen" begründet sei. Die irischen Gesundheitsbehörden begrüßten die Entscheidung.
Erzbischof: "Eine Frau ist nicht nur ein Inkubator"
Der Fall rührt an eine in Irland tief verwurzelte Kontroverse, denn das Abtreibungsverbot in seiner Verfassung ist selbst in dem mehrheitlich tief katholischen Land umstritten. Die hitzige Debatte veranlasste auch den Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, zu einer Stellungnahme: Aus katholischer Sicht gebe es "keine Verpflichtung" der Ärzte zur Anwendung außergewöhnlicher lebensverlängernder Maßnahmen. "Eine Frau ist nicht nur ein Inkubator", so Martin.
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