Vorgang rechtswidrig?

Landtags-Eklat: Amon weist neue Expertise zurück

Steiermark
07.10.2026 14:13

Der Eklat im steirischen Landtag zieht weitere Kreise: Laut Opposition war die Wiederholung einer Abstimmung rechtswidrig, sie sehen sich nun durch den renommierten Verfassungsjuristen Heinz Mayer bestätigt. ÖVP-Landtagspräsident Werner Amon weist die Vorwürfe strikt zurück.

Seit mehr als einer Woche liegen in der Steiermark die FPÖ-ÖVP-Regierung und die Opposition im Clinch. Grund ist ein Vorfall in der Landtagssitzung am 29. September. SPÖ, Grüne, KPÖ und NEOS zogen am Abend aus der Landstube aus. Was war passiert? FPÖ und ÖVP hatten ihrem eigenen Antrag über ein Verbot des politischen Islam zunächst nicht zugestimmt, nachdem die dritte Landtagspräsidentin Helga Ahrer (SPÖ) eine falsche Einlagezahl genannt hatte. Nach langen Debatten und stundenlanger Unterbrechung (wegen drei dringlicher Anfragen) sollte die Abstimmung dann wiederholt werden. 

Mayer: „Kein Grund für Wiederholung“
Die Opposition bezeichnet das als rechtswidrig und sieht sich durch ein Gutachten des bekannten Verfassungsrechtlers Heinz Mayer bestätigt. Grundsätzlich müsse vor einer Abstimmung die Einlagezahl gar nicht mehr neuerlich verlesen werden, so Mayer in seinem vierseitigen Schreiben. Ahrers Irrtum sei daher „irrelevant“, die Abstimmung „rechtmäßig und wirksam erfolgt“. Eine Wiederholung der Abstimmung kann vom Präsidenten nur angeordnet werden, wenn das Ergebnis zweifelhaft erscheint: „Im vorliegenden Fall liegt kein Grund für eine Wahlwiederholung vor.“ 

Die Klubobleute Claudia Klimt-Weithaler, Niko Swatek, Sandra Krautwaschl und Hannes Schwarz mit ...
Die Klubobleute Claudia Klimt-Weithaler, Niko Swatek, Sandra Krautwaschl und Hannes Schwarz mit der dritten Landtagspräsidentin Helga Ahrer (Mitte)(Bild: SPÖ Steiermark)

Mayer geht dann konkret auf den zweiten Landtagspräsidenten Werner Amon (ÖVP) ein: Dass dieser eine Wiederholung der Abstimmung angeordnet habe, sei „rechtswidrig und daher unwirksam“. 

„Es geht um die Einhaltung geltender Gesetze“
Die vier Oppositionsparteien sehen sich damit in ihrer scharfen Kritik an Amon und Landtagspräsident Gerald Deutschmann (FPÖ) bestätigt. „Es geht hier nicht um politische Meinung, sondern um die Einhaltung geltender Gesetze. Genau deshalb haben wir eine unabhängige rechtliche Beurteilung eingeholt“, so die Klubobleute Hannes Schwarz, Sandra Krautwaschl, Niko Swatek und Claudia Klimt-Weithaler. Sie stellen die grundsätzliche Frage: „Wurde hier ausgetestet, inwiefern man parlamentarische Regeln brechen kann? Für uns hat es diesen Anschein.“

So kontert Werner Amon
Deutlich kontert der zweite Landtagspräsident Werner Amon: „Dr. Mayer geht in seiner rechtlichen Beurteilung von falschen Voraussetzungen aus.“ Er schreibe nämlich, dass die Abstimmung die Tagesordnung abgeschlossen hätte – das sei unrichtig, sie sei nur unterbrochen gewesen.

Auch habe es sehr wohl Zweifel am Abstimmungsergebnis gegeben, immerhin hat Ahrer die falsche Einlagezahl genannt. Es sei zwar korrekt, dass diese vor der Abstimmung nicht mehr genannt werden müsse – wenn sie aber vorgelesen wird, „ist wohl unstrittig, dass es nicht die falsche, sondern die richtige Einlagezahl sein muss“.

Den Vorwurf der Rechtswidrigkeit weist der ÖVP-Politiker „ausdrücklich zurück. Im Übrigen war meine Vorgangsweise mit der Landtagsdirektion rechtlich abgestimmt.“ Landtagsdirektor ist seit dem Frühjahr Christian Moser, davor Büroleiter von Bildungslandesrat Stefan Hermann (FPÖ). 

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