In Tirol gibt es in jedem Bezirk mindestens eine Beratungsstelle für Gewaltprävention. Insgesamt arbeiten zehn Beraterinnen und Berater in einem multiprofessionellen Team. Nach fünf Jahren Gewaltprävention in Tirol zeigt sich, wer hinter den Fällen steckt und wann Gewalt besonders häufig auftritt.
Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde, müssen sich seit fünf Jahren in Tirol bei einer Beratungsstelle melden. Innerhalb von fünf Tagen müssen sie an einer sechsstündigen Beratung teilnehmen.
Rund 90 Prozent der Gefährder sind männlich, zehn Prozent weiblich. Etwa drei Viertel der Personen sind zwischen 20 und 50 Jahre alt. Am häufigsten wird Gewalt innerhalb einer bestehenden Ehe oder Partnerschaft ausgeübt. Rund 15 Prozent der Gewalttaten ereignen sich nach dem Ende einer Beziehung. Weitere 20 Prozent entfallen auf generationsübergreifende Gewalt – etwa Eltern gegenüber ihren Kindern oder umgekehrt. „Bei 4150 Fällen war die Polizei involviert. Die Dunkelziffer ist wohl weit höher“, sagt Jolanda Stricker, Projektleiterin der Beratungsstelle für Gewaltprävention Tirol.
Diese Beratung muss zeitnah passieren, da das Unrechtsbewusstsein kurz nach der Tat relativ hoch ist und Personen dadurch besser zugänglich sind.

Jolanda Stricker, Projektleiterin der Beratungsstelle für Gewaltprävention Tirol
Bild: Johanna Birbaumer
Unrechtsbewusstsein direkt nach der Tat hoch
Die Beratungsstellen arbeiten in einem sogenannten Zwangskontext: Die Täter kommen nicht freiwillig, sondern sind zur Beratung verpflichtet. Dadurch können auch Personen erreicht werden, die sich ihres Problems gar nicht bewusst sind. „Diese Beratung muss zeitnah passieren, da das Unrechtsbewusstsein kurz nach der Tat relativ hoch ist und Personen dadurch besser zugänglich sind“, erklärt Stricker weiter.
Die Berater beobachten häufig länger bestehende Gewaltmuster. Dabei treten meist mehrere Formen gleichzeitig auf: „Kontrollverhalten, Einschüchterung, Abwertung, Überwachung oder das Schaffen einer Abhängigkeit“, klärt Teamleitern Margaretha Kapferer auf. Das Betretungs- und Annäherungsverbot schafft zunächst Distanz.
Für nachhaltigen Schutz müsse es aber darum gehen, dass die Täter ihr eigenes Verhalten reflektieren und Gewalt erkennen. Sechs Stunden Beratung seien dafür in den meisten Fällen viel zu wenig, aber natürlich ein wichtiger Anstoß, betont Kapferer.
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