Ein stark sehbehinderter Patient beanstandet die Barrierefreiheit im St. Pöltner PVZ Nord und leitete ein Schlichtungsverfahren gegen die Baupolizei ein. Die Betreiber betonen, alle Vorgaben eingehalten zu haben. Bei der Türmarkierung wurde bereits nachgebessert.
Eine Glastür als Hürde für Sehbehinderte? Ausgerechnet im neuen St. Pöltner Primärversorgungszentrum Nord sorgt die Barrierefreiheit für Diskussionen. Ein Patient der Initiative „barriereFREI+“ sieht bei Türmarkierung, Kontrasten und Beschriftungen Mängel.
Der stark sehbehinderte Patient beanstandete die Markierung der automatischen Eingangstür. Aus seiner Sicht entspreche sie nicht den Vorgaben für einen barrierefreien Zugang. Auch bei der Gestaltung im Gebäude sieht er Verbesserungsbedarf.
Kritik gilt Räumlichkeiten und Kontrolle
Der Beschwerdeführer leitete ein Schlichtungsverfahren gegen die Baupolizei des Magistrats ein. Er sieht die Behörde für die Kontrolle der vorgeschriebenen barrierefreien Ausführung verantwortlich. Das medizinische Team lobt er ausdrücklich: Seine Kritik richtet sich gegen die Räumlichkeiten und deren Überprüfung.
Die PVZ-Leitung betont hingegen, das Zentrum sei unter Einhaltung aller geltenden baurechtlichen Vorgaben geplant und errichtet worden. Aus ihrer Sicht entspreche die Einrichtung den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit.
Neue Beklebung an der Eingangstür
Nach dem Hinweis wurde die Türmarkierung dennoch rasch geändert. Eine neue Beklebung soll die Glastür besser sichtbar machen. Die Betreiber stehen nach eigenen Angaben mit dem Beschwerdeführer in engem Austausch. Weitere Empfehlungen, etwa zu Kontrasten oder Beschriftungen, werde man prüfen.
Baupolizei kündigt Überprüfung an
Unterschiedlich fallen die Aussagen zur behördlichen Kontrolle aus. Laut PVZ sei das Gebäude vor der Inbetriebnahme umfassend geprüft und ordnungsgemäß abgenommen worden. Man müsse sich als Betreiber auch auf die Expertise von Fachleuten und Behörden verlassen können, heißt es.
Der Magistrat beschreibt dagegen den üblichen Ablauf: Nach der Baubewilligung wird die Fertigstellung angezeigt und eine Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung vorgelegt. Eine routinemäßige Kontrolle vor Ort finde nicht statt.
Nun werde die Baupolizei die beanstandeten Punkte überprüfen. Mit dem PVZ stehe man bereits in Kontakt. Eine Mitteilung der Schlichtungsstelle lag dem Magistrat zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vor. Ob weitere Änderungen erforderlich sind, bleibt offen.
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